Dienstpläne partizipativ gestalten

Die arbeitsbedingten Belastungen von Bus- und Straßenbahnfahrer*innen sind hoch. Das liegt auch daran, dass sie kaum Einfluss auf ihren Dienstplan nehmen können. Die Digitalisierung kann zu einer Lösung dieses Problems beitragen.

Busse und Straßenbahnen fahren an allen Tagen der Woche und nahezu 24 Stunden. Die Dienstpläne bestimmen demnach in extremer Form den Lebensrhythmus der Fahrer*innen. Ihre Dienste beginnen zu unterschiedlichen Zeiten und wechseln täglich je nachdem, auf welcher Bus- oder Bahnlinie sie eingesetzt werden. Die permanente Fremdsteuerung bei der Arbeitszeitgestaltung im Schichtdienst ist für viele eine von mehreren arbeitsbedingten Belastungen, die zur Erhöhung des Krankenstandes und sinkender Arbeitszufriedenheit führen kann.

Zielsetzung

Die Dienstplanerstellung ist hochkomplex und muss vielfältigen Anforderungen genügen. In der LVB werden digitale und KI-Technologien nun dazu genutzt, Fahrer*innen mehr Einfluss auf die Dienstezuteilung zu ermöglichen. Damit können sie ihren persönlichen Präferenzen und Wünschen mehr Gewicht verleihen.

Was sich Fahrer*innen wünschen

Um herauszufinden, an welchen Stellen Fahrer*innen Einfluss auf ihre Dienste nehmen möchten und was ihnen wichtig ist, wurden sie dazu in Interviews und Workshops befragt. Auf Basis der Ergebnisse entstand ein Anforderungskatalog, der den Fahrer*innen eine deutlich höhere Flexibilität und mehr Autonomie ermöglicht:
– örtlich: Wahl der Anfangs- und Endregion unabhängig vom Betriebshof
– zeitlich: Angabe präferierter Zeiträume, frühestem Dienstbeginn, spätestem Dienstende; Tauschen von Diensten
– Erholung: Pausenlänge
– persönliche Präferenzen: Wahl bestimmter Linien und Fahrzeugtypen
Es gibt Fahrer*innen, die sich nicht so intensiv mit der eigenen Dienstzuteilung auseinandersetzen möchten. Auch das ist kein Problem, denn der langfristig hinterlegte Dienstwunsch wird in der Systemerweiterung weiterhin berücksichtigt, wenn die Fahrer*innen keine alternativen Wünsche angeben.

Nicht vergessen…

Betriebliche und rechtliche Erfordernisse berücksichtigen
Die betrieblichen Erfordernisse müssen weiterhin ebenso berücksichtigt und in das neue System integriert werden wie die rechtliche Anforderungen, die sich aus der Gesetzeslage (z.B. Arbeitszeitgesetz) sowie Betriebs- und Tarifvereinbarungen ergeben.

Risiken und Nebenwirkungen im Blick behalten
Eingriffe „von außen“ durch die Fahrer*innen in ein bislang eher geschlossenes System erhöhen das Risiko unerwünschter Effekte wie höheren Arbeitsbelastungen oder die Schlechterstellung einzelner Mitarbeiter*innen. Daher sollten die Fahrer*innen bei der Entwicklung und Einführung neuer Systeme beteiligt werden. Zudem ist es notwendig, die Folgen und Wirkungen der neuen Funktionen kontinuierlich zu evaluieren, um frühzeitig auf unerwünschte Effekte reagieren zu können.

Weitere Wegweiser-Bereiche

Gefördert durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Rahmen der Initiative:
INQA
Ein Projekt der:
Leipziger Verkehrsbetriebe
Input Consulting